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Mit dem Notebook ins Internet

Mobile Internet News

 

Neue mobile Internet News: 23.03.2009


Bestandskunden

Keine Mobilfunk Gebührenerhöhungen für Bestandskunden

Nach jahrelangen Preissenkungen kommen die Mobilfunkanbieter langsam unter Preis-Druck und wollen die Mindereinnahmen durch höhere Mobilfunk-Gebühren kompensieren.

Teilweise sollen die Handy-Gesprächsgebühren bis zu 50 % teurer werden.

Die Mobilfunkanbieter können allerdings nur von Neukunden höhere Gebühren verlangen. Für Bestandskunden kann über die gesamte Vertragslaufzeit keine Erhöhung der Mobilfunkgebühren verlangt werden, sofern so eine Erhöhung nicht ausdrücklich im
Mobilfunkvertrag geregelt war.

Der Mobilfunk-Bestandskunde muss eine Gebührenerhöhung während der Vertragslaufzeit nicht akzeptieren und bekommt das Recht seinen Mobilfunkvertrag bei einer Gebührenerhöhung zu kündigen.

Erst wenn der Mobilfunk-Vertrag ausläuft kann der festgelegte Preis im Mobilfunk-Tarif geändert werden.

Allerdings hat auch der Mobilfunkanbieter das Recht den Vertrag z.Bsp. wegen Preisänderungen zu kündigen, sofern er neue Preismodelle anbieten möchte. Dies muss er allerdings in den im Mobilfunkvertrag geregelten Kündigungsfristen tun.

Ist man selbst von einer Mobilfunkgebührenerhöhung betroffen, kann man sich Hilfe bei den Verbraucherzentralen suchen.

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Mobile Internet News 23.03.2009